Heilmassagen kommen vorbeugend und während Erkrankungen zum Einsatz.
Heilmassage mit Arztverordnung
Um Heilmassagen mit Arztverordnung durchführen zu lassen, besuchen Sie bitte vor Ihrem Termin bei mir Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Nach der Untersuchung erhalten Sie bei Bedarf eine ärztliche Verordnung. Die Heilmassage dauert bei mir 50 Minuten und dient als Vorbeugung oder wird bei bestehenden Beschwerden und Erkrankungen angewendet. Rufen Sie mich an, um Ihren Termin zu vereinbaren.
Vorbeugend und bei Beschwerden
Heilmassagen dienen der Gewebestimulation und können dadurch bei verschiedenen körperlichen Beschwerden lindernd wirken. Sie kommen nach ärztlicher Anweisung während Erkrankungen oder nach chirurgischen Eingriffen zum Einsatz. Die Heilmassagen können die Heilung fördern und sind wertvolle Begleitmaßnahmen zu medizinischen Interventionen.
Für weitere Fragen oder wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich bitte in meiner Praxis in Seekirchen am Wallersee!